Mittwirkungsverfahren Teilzonenplan Parzelle-Nr. 450
Alle Unterlagen können untenstehend oder alternativ auch auf der Bauverwaltung eingesehen werden.
Der Schwärzibach wurde zwischen den Jahren 2018 und 2021 im Rahmen eines Projekts renaturiert. Zuvor verlief der Bach komplett eingedolt. Im Jahr 2022 wurde daraufhin die Abgrenzung des Waldes (resp. Ufergehölz) durch das Forstamt überprüft und im Rahmen der Einführung der statischen Waldgrenze angepasst, öffentlich aufgelegt und bereinigt. Anschliessend erfolgte die Inkraftsetzung per Entscheid des DBU. Dabei stellte sich heraus, dass der aktuelle, rechtskräftige Zonenplan von Horn (Stand: 16. November 2021) nicht mehr den neuen Gegebenheiten entspricht. Daher ist eine Umzonung spezifischer Teilbereiche der Parzellen Nrn. 450, 388 und 156 notwendig. Dies wird mit Hilfe eines Teilzonenplans umgesetzt und die betroffenen Flächen werden bereinigt.
Die Umzonung gemäss diesem Teilzonenplan dient der nachhaltigen Siedlungs- und Landschaftsentwicklung, indem sie einerseits das Erscheinungsbild sowie die Funktion des Waldgebiets resp. Ufergehölze wahrt und andererseits minimale Eingriffe in die derzeitige Zonierung zulässt.
Mitwirkung der Bevölkerung erwünscht
Der Entwurf des Teilzonenplans Parz. Nr. 450 sowie der entsprechende Planungsbericht liegen vom 6. September 2024 bis am 6. Oktober 2024 im Gemeindehaus Horn bei der Bauverwaltung auf. Zudem stehen die Unterlagen auf www.horn.ch zur Ansicht zur Verfügung.
Anschliessend an die Mitwirkung wird der Teilzonenplan öffentlich aufgelegt.
Zugehörige Objekte
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Planungsbericht_parz_nr_450_zur Mitwirkung (PDF, 1.57 MB) | Download | 0 | Planungsbericht_parz_nr_450_zur Mitwirkung |
Teilzonenplan_parz_nr_450_zur Mitwirkung (PDF, 684.27 kB) | Download | 1 | Teilzonenplan_parz_nr_450_zur Mitwirkung |