Rechnungsgemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Die Einladung der Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung erfolgt mindestens 14 Tage vorher durch Zustellung des Stimmrechtsausweises, der schriftlichen Einladung mit Angabe der Traktanden sowie allfälligen Anträgen des Gemeinderates mit erläuternder Botschaft (Art. 10 Gemeindeordnung).
- Voraussetzungen
- Die Einladung der Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung erfolgt mindestens 14 Tage vorher durch Zustellung des Stimmrechtsausweises, der schriftlichen Einladung mit Angabe der Traktanden sowie allfälligen Anträgen des Gemeinderates mit erläuternder Botschaft (Art. 10 Gemeindeordnung).