Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.tg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und des Bundes unter www.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Urne Öffnungszeiten
Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr im Gemeindehaus
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), im Briefkasten der Gemeindeverwaltung Horn einwerfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Stimm- oder Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- der Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimm- oder Wahlzettel in einem Kuvert liegen