Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.tg.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr im Gemeindehaus
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), im Briefkasten der Gemeindeverwaltung Horn einwerfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Stimm- oder Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- der Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimm- oder Wahlzettel in einem Kuvert liegen