Feuerwerksverbot / absolutes Feuerverbot
Die anhaltende Trockenheit ohne kurzfristige Aussicht auf eine massgebliche Wetteränderung hat das Gefahrenpotential für Flur- und Waldbrände weiter erhöht, sodass das bisherige Feuerverbot nicht mehr ausreicht, um Mensch, Tier und Natur wirksam zu schützen. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, ab sofort ein absolutes Feuerverbot zu erlassen. Bis auf Widerruf ist es auf dem gesamten Gebiet des Kantons Thurgau verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund. Ergänzend zum nun absoluten Feuerverbot bleibt das seit Mitte des Monats geltende Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet in Kraft.
Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau | Kanton ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.
Zugehörige Objekte
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| Waldbrandgefahr (PDF, 201 kB) | Download | 0 | Waldbrandgefahr |
| Medienmitteilung_Feuerwerksverbot Waldbrandgefahr_DBU 14.07.2026 (PDF, 125 kB) | Download | 1 | Medienmitteilung_Feuerwerksverbot Waldbrandgefahr_DBU 14.07.2026 |