
National- und Ständeratswahlen
Informationen
- Datum
- 20. Oktober 2019
- Kontakt
- Gemeindeverwaltung
- Beschreibung
Gemäss Art. 149 Abs. 2 Satz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) wird alle vier Jahre eine Gesamterneuerung des Nationalrates durchgeführt, gemäss Art. 19 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) am zweitletzten Sonntag im Oktober. Somit findet die Gesamterneuerung des Nationalrats für die 51. Amtsdauer am 20. Oktober 2019 statt. Ebenfalls zu wählen sind die Vertreter und Vertreterinnen des Kantons Thurgau im Ständerat. Gemäss Art. 150 Abs. 3 BV wird die Wahl in den Ständerat vom Kanton geregelt. Gemäss § 20 Abs. 1 Ziff. 3 der Verfassung des Kantons Thurgau (KV; RB 101) wählt das Volk die Ständeräte, wobei gemäss Abs. 3 Ziff. 2 der Kanton der Wahlkreis ist und gemäss § 9 Abs. 2 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht vom 12. Februar 2014 (StWG; RB 161.1) das Datum für die Erneuerungswahlen in den Ständerat vom Regierungsrat festgelegt wird. National- und Ständeratswahlen finden traditionellerweise am gleichen Tag statt. Als Termin für die Ständeratswahlen ist daher ebenfalls der 20. Oktober 2019 festzulegen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. November 2019 statt.