Öffentliche Auflage Hafenreglement der Gemeinde Horn
Gestützt auf Art. 8 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Horn sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 21. Oktober 2025 erfolgt die folgende öffentliche Auflage:
- Hafenreglement der Politische Gemeinde Horn
Auflagefrist: 21. November 2025 bis 20. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindeverwaltung Horn, Tübacherstrasse 11, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
Referendum: Reglemente mit allgemeinverbindlichem Inhalt sind der Gemeindeversammlung vorzulegen, wenn 100 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangen.
Zugehörige Objekte
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| Ausarbeitung HK Hafenreglement Horn 2026 (PDF, 187.18 kB) | Download | 0 | Ausarbeitung HK Hafenreglement Horn 2026 |