Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Es gilt deshalb ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern.
Weitere Infos finden Sie in der Medienmitteilung vom 8. Juli 2026.
Zugehörige Objekte
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| Waldbrandgefahr (PDF, 201 kB) | Download | 0 | Waldbrandgefahr |
| Medienmitteilung DBU vom 08.07.2026 (PDF, 293 kB) | Download | 1 | Medienmitteilung DBU vom 08.07.2026 |